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Tipps und Tricks der Verkäufer

Köder Niedrigzins
Das schlagkräftigste Argument der Immobilienverkäufer und Geldverleiher lautet: Hypothekenkredite sind derzeit billig - und damit auch die monatlichen Raten. Das Risiko: Die nötige Anschlussfinanzierung ab dem elften Jahr wird mit hoher Wahrscheinlichkeit teurer und könnte für die Kredirnehmer die Grenze der finanziellen Belastbarkeit überschritten.

Mogelpackung Effektivzins
Banken wetteifern darum, in den Zinsranglisten weit vorn zu rangieren. In der Kennziffer "effektiver Jahreszins" sind zwar viele Kreditkosten wie etwa Bearbeitungsgebühren enthalten, aber keineswegs alle. Gesondert kassieren Kreditinstitute beispielsweise Schätzkosten, Kontoführungsgebühren und die Zinsen für die Bereitstellung eines noch nicht abgerufenen Kredits. Folge: Das Kreditinstitut mit dem niedrigeren Effektivzins kann trotzdem teurer sein als der Konkurrent mit dem etwas höheren Satz.

Scheinargument Steuerersparnis
Eine Vielzahl von Immobilien wird nur gekauft, um dem Fiskus ein Schnippchen zu schlagen. Beliebte Überredungshilfe: "Zahlen Sie lieber Steuern für nichts, als Zinsen an die Bank für etwas, das Ihnen gehört?" Dabei unterschlagen dubiose Berater gern, dass Selbstnutzer - bis auf Eigenheimzulage und Baukindergeld - im Gegensatz zu Vermietern durch den Kauf keine steuerlichen Vorteile haben.

Denkfehler Zins
Wer beim Kauf einer Immobilie Eigenkapital einbringt, vergisst bei seiner Freude über die ersparte monatliche Miete oft, dass er für das investierte Geld von der Bank Zinsen bekommen oder an der Boerse Kursgewinne realisieren könnte. Steckt er das Geld in ein Eigenheim, entgehen ihm mögliche Zinsen und Renditen.

Verspätete Reue
Hat der Käufer den Vertrag erst einmal unterschrieben, kann er die meisten Mängel nicht mehr reklamieren - oder gar vom Vertrag zurücktreten. Deshalb: Das Traumobjekt immer gemeinsam mit einem Bausachverständigen oder Architekten checken.

Mogelei bei der Wohnfläche
Nicht selten ist die Immobilie kleiner als im Plan angegeben. Die Gerichte tolerieren nur bis zu drei Prozent Abweichung - also maximal drei Quadratmeter bei einer 100 Quadratmeter Wohnung. Schöpft der neue Besitzer Verdacht, sollte er unbedingt einen Gutachter nachmessen lassen. Gegenseite und Gericht erkennen nur Fachexpertisen an.

Das geschriebene Wort gilt
Was der Verkäufer mündlich verspricht bleibt ohne Folgen. Wichtige Details der Baubeschreibung - vom Bodenbelag bis zum Türgriff - sollte sich der Interessent schriftlich geben lassen. Nur dann kann er später den Kaufpreis mindern.

Makler ohne Makel
Wenn ein Makler bei der Suche nach dem Eigenheim hilft, sollte der Kunde unbedingt einen schriftlichen Vertrag aufsetzen. Am besten zeitlich befristet - zeigt sich der Immobilienvermittler nicht engagiert, kann der Wohnungsinteressent problemlos zu einem Konkurrenten wechseln. Achtung: Auch ein nicht erfolgreicher Makler darf jedoch die Erstattung seiner Auslagen verlangen, wenn der Vertrag diesen Passus vorsieht.